Heilpraktiker-Überprüfung

Wann darf ich die Heilpraktiker-Überprüfung absolvieren?
Frühestens mit 25 Jahren. Dazu benötigen Sie folgendes:- Hauptschulabschluss
- polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
- Gesundheitszeugnis
Wie läuft die Heilpraktiker-Überprüfung ab?
Deutschlandweit finden jährlich im März und im Oktober die Heilpraktiker-Überprüfungen statt. Diese bestehen aus einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Prüfung. Die schriftliche, zweistündige Prüfung findet zuerst statt. Hier müssen von 60 Multiple-Choice-Fragen mindestens 45 korrekt beantwortet werden. Ist dies geschafft, steht 1-3 Monate später die mündlich-praktische, ca. einstündige Überprüfung an. In dieser wird der Kandidat alleine oder zusammen, maximal vier Personen, auf sein Wissen und Können geprüft. Wer durchfällt, darf die Überprüfung beim nächsten Termin wiederholen, und das so oft er will.
Welche Inhalte werden bei der Heilpraktiker-Überprüfung abgefragt?
Der Prüfling muss nachweisen, dass er über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Heilpraktiker-Berufes in Deutschland gut Bescheid weiß und die für ihn geltenden wichtigsten Gesetzte (v.a. Heilpraktikergesetz, Patientenrechtegesetz, Heilmittelwerbegesetz, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) kennt und versteht. Er muss um seine medizinrechtlichen Grenzen wissen und seine persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zutreffend einschätzen können. Im Bereich der Qualitätssicherung sind die Grundregeln der Hygiene einschließlich Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen relevant, ebenso das Bewusstsein um die Wichtigkeit eines soliden Qualitätsmanagements und einer sauberen Dokumentation bei der Berufsausübung. Notfallsituationen und lebensbedrohliche Zustände müssen erkannt und angemessenen erstversorgt werden können. Kommunikativ muss der Prüfling die Fachterminologie rund um den Heilpraktiker-Beruf beherrschen. Medizinische Kenntnissen: Vor allem werden abgefragt Anatomie, pathologische Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Pharmakologie. Auch Themen wie allgemeine Krankheitslehre sowie akute und chronische Schmerzzustände stehen auf dem Überprüfungsplan. Der Antragsteller muss belegen, dass er genügend Kenntnisse zur Erkennung und Behandlung physischer und psychischer Erkrankungen bei Patienten aller Altersgruppen besitzt. Ärztliche Befunde müssen verstanden und bewertet, vollständige, umfassende Anamnesen inkl. psychopathologischem Befund erhoben, Diagnosen mit Behandlungsvorschlägen (die keine Gefährdung der Patientengesundheit erwarten lässt) erstellt und durchgeführt werden können.
Was kostet die Heilpraktiker-Überprüfung?
Im Schnitt zwischen 300 und 600 €. Die Kosten variieren von Bundesland zu Bundesland und enthalten alle anfallenden Prüfungs- und Personalgebühren.